Allgemeine Geschäftsbedingungen der Creative Software GmbH über WerkleistungenStand: 04/2016GeltungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Werkleistungen der Creative Software GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend: „Kunden“). Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Creative Software GmbH ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Creative Software GmbH mit ihren Kunden. Angebote und VertragsschlussAlle Angebote der Creative Software GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertragsschluss kommt erst durch die Auftragsbestätigung (Vertragsannahme) der Creative Software GmbH in Textform zustande. Termine und FristenTermine bzw. Fristen sind unverbindlich, es sei denn, diese werden von beiden Vertragsparteien ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ist die Nichteinhaltung verbindlicher Fristen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die die Creative Software GmbH nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert. LeistungenDer Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder dem Angebot sowie aus ggf. zusätzlichen Leistungsbeschreibungen der Creative Software GmbH. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den beschriebenen Leistungen nicht um Garantien der Creative Software GmbH. Die Implementierung von Software und die Einweisung bzw. Schulung von Betriebspersonal sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Die Creative Software GmbH darf ihre Pflichten auf Dritte übertragen oder Subunternehmer einschalten. Änderungen der LeistungenDie Creative Software GmbH behält sich geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Leistungen vom Angebot auch nach Annahme des Kunden vor, soweit hierdurch der Vertragszweck in gleichwertiger Weise erreicht werden kann. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen des Vertrags oder der einzelnen technischen Einzelheiten zu beraten und zu verhandeln. Soweit der Kunde Änderungen in bereits vereinbarten Spezifikationen wünscht, wird Creative Software GmbH gegen Vergütung nach Zeitaufwand zum aktuell gültigen Stundensatz und auf Materialbasis den dabei entstehenden Aufwand prüfen und dem Kunden mitteilen, ob und zu welcher zusätzlichen Vergütung die gewünschte Änderung durchführbar ist. Der Kunde kann bis zur Einigung über ein Änderungsverlangen gegen Vergütung der Ausfallzeiten teilweise oder vollständige Unterbrechung der vereinbarten Leistungen verlangen. In diesem Fall verlängern sich etwaig vereinbarte Leistungsfristen und Zeitpläne um die Ausfallzeit sowie um die Zeit, die zur Wiederaufnahme der Arbeiten von Creative Software GmbH benötigt wird. Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien den Vertrag auf Basis der ursprünglich vereinbarten Leistungen erfüllen. Mitwirkungspflichten des Kunden und DatensicherheitDer Kunde hat die Vertragserfüllung in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen unentgeltlich zu fördern. Er wird insbesondere der Creative Software GmbH die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen und, soweit erforderlich, den Mitarbeitern der Creative Software GmbH zu seinen Geschäftszeiten den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Der Kunde stellt sicher, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend und für Rückfragen zur Verfügung steht. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Creative Software GmbH dadurch das Projekt bzw. Teile davon nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der im Zeitplan festgelegte Zeitraum angemessen. Außerdem hat der Kunde in diesem Fall etwaige Mehraufwendungen zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherheitskopien von Daten zu erstellen, die er der Creative Software GmbH Daten übermittelt. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die Creative Software GmbH zu übermitteln. Vergütung und ZahlungsbedingungenDie Vergütung bestimmt sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Sämtliche Preise verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt – netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Zölle. Die Creative Software GmbH ist berechtigt, Abschlagsrechnungen nach Ende einer Leistungsphase zu stellen. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand wird auf der Grundlage der von der Creative Software GmbH erstellten Tätigkeitsberichte abgerechnet. Die Creative Software GmbH darf dem Kunden jederzeit Zwischenrechnungen stellen. Rechnungen der Creative Software GmbH sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Abnahme von WerkleistungenDie Creative Software GmbH kann Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme vorlegen (Teilabnahmen), zum Beispiel in sich abgeschlossene Leistungsphasen, in sich abgeschlossene funktionsfähige Teile und Module sowie in sich abgeschlossene (Teil-)Dokumente. Der Kunde wird jede (Teil-) Abnahme unverzüglich durchführen. Creative Software GmbH ist berechtigt, an jeder Abnahme teilzunehmen. Die Abnahme von individuell erstellter Software erfolgt grundsätzlich durch einen Funktionstest. Der Funktionstest ist erfolgreich durchgeführt, wenn die zu diesem Zweck vereinbarten oder – bei Fehlen einer Vereinbarung – von Creative Software GmbH nach billigem Ermessen festgelegten Testverfahren keinen wesentlichen Fehler an den Leistungen ergeben. Entspricht die Software oder sonstige Leistung im Wesentlichen den vertraglichen Vorgaben, ist der Kunde verpflichtet, gegenüber Creative Software GmbH die Abnahme bzw. die Vertragsgemäßheit der Leistungen zu erklären. Meldet der Kunde innerhalb von 30 Kalendertagen nach Beendigung des Funktionstests durch Creative Software GmbH keine nicht nur unerheblichen Mängel, gilt die Werkleistung als abgenommen. Rechtseinräumung und QuellcodeSoweit nicht ausdrücklich vertraglich etwas anderes bestimmt ist, räumt Creative Software GmbH dem Kunden an individuell erstellter Software ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software zum eigenen, internen Gebrauch auf Dauer zu nutzen. Die Verfügung über Nutzungsrechte an der Software wird – unabhängig vom vertraglichen Umfang des Rechts – erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung wirksam. Bis zur Wirksamkeit der Verfügung erhält der Kunde lediglich ein schuldrechtliches Nutzungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, Sicherungskopien und übliche Datensicherungen von individuell erstellter Software in angemessener Zahl zu erstellen. Er verpflichtet sich gegenüber der Creative Software GmbH, die Sicherungskopien mit dem Vermerk „©Creative Software GmbH“ zu versehen. Eine Übergabe des Quellcodes von der Creative Software GmbH an den Kunden erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Für Standardsoftware Dritter gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag hierüber wird unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten abgeschlossen. Weitergabe von Software an DritteDer Kunde ist berechtigt, die für ihn erstellte Software einmalig an Dritte weiterzugeben bzw. zu veräußern. In diesem Fall muss der Kunde sämtliche angefertigten Kopien der Software löschen. Der Kunde ist darüber hinaus ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Creative Software GmbH nicht zur Verbreitung, Vermietung oder Unterlizenzierung der Software berechtigt. Sach- und RechtsmängelEtwaige Sach- und Rechtsmängel sind vom Kunden in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und der Creative Software GmbH schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen seit Abnahme anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung ausreichend ist. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Anzeige von Mängeln, ist die Haftung der Creative Software GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Der Kunde ist im Falle eines Sach- oder Rechtsmangels berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Als Nacherfüllung kann die Creative Software GmbH nach ihrer Wahl entweder den Mangel beseitigen oder ein neues Werk erstellen. Die Beseitigung eines Sachmangels kann auch durch telefonische oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen. Ist Creative Software GmbH mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, Creative Software GmbH eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen. Ist Creative Software GmbH auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung, zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Selbstvornahme berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn ein unerheblicher Mangel vorliegt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften. Macht ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten gegen den Kunden wegen der Nutzung von Vertragssoftware geltend, wird der Kunde die Creative Software GmbH darüber unverzüglich informieren und der Creative Software GmbH die Verteidigung gegen die Ansprüche auf ihre Kosten ermöglichen, insbesondere alle erforderlichen Informationen über den Einsatz und eine Bearbeitung der Vertragssoftware einschließlich sämtlicher relevanter Unterlagen überlassen. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann Creative Software GmbH nach ihrer Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass von dem Berechtigten eine Lizenz erworben wird oder dass die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. mit akzeptablen Auswirkungen auf die Funktion geändert oder ausgetauscht wird oder dass ein neuer Softwarestand geliefert wird, der keine Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde hat gegenüber der Creative Software GmbH den Nachweis über das Vorliegen eines Rechtsmangels erst geführt, wenn er rechtskräftig wegen Schutzrechtsverletzung Dritter verurteilt worden ist; das Recht zur Streitverkündung an die Creative Software GmbH durch den Kunden bleibt unberührt. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bestehen nur im Umfang von Nr. 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen. HaftungsbeschränkungFür Schäden aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie aufgrund Fehlens einer garantierten Beschaffenheit haftet die Creative Software GmbH unbeschränkt. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Creative Software GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Creative Software GmbH
Im Übrigen haftet die Creative Software GmbH
nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden
Angestellten, sofern nicht eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird
(Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist und auf deren Erfüllung der Vertragspartner besonders vertrauen
darf). Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet die
Creative
Software GmbH
nur im Umfang der Haftung für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.
Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
haftet der Vermieter auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung ist jedoch
summenmäßig beschränkt auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt
(§ 14 ProdHG). VerjährungsfristAnsprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren abweichend von der gesetzlichen Regelung in einer allgemeinen Verjährungsfrist von einem Jahr seit Abnahme der Werkleistungen. Diese Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Sach- oder Rechtsmangel oder auf einer sonstigen Pflichtverletzung beruhen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen sowie nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Gegen Forderungen der Creative Software GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Geheimhaltung und DatenschutzDer Kunde wird sämtliche von der Creative Software GmbH gelieferten Programme, Codes und Dokumentationen sowie Konzeptionen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Creative Software GmbH behandeln. Die Mitarbeiter der Creative Software GmbH sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung von Datenschutzvorschriften verantwortlich. Allgemeine BestimmungenErfüllungsort ist der Sitz der Creative Software GmbH. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Creative Software GmbH vereinbart. Die Creative Software GmbH ist daneben nach ihrer Wahl berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. <>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. |